Arzt im weißen Kittel mit Stethoskop hält ein Tablet, symbolisiert die Fachsprachenprüfung Medizin in Deutschland.

Fachsprachenprüfung Medizin: Alles, was Sie wissen müssen, um zu bestehen

Die Fachsprachenprüfung für Mediziner ist ein essenzieller Schritt für alle internationalen Ärzte, die nicht in Deutschland studiert haben. Im Rahmen des Approbationsverfahrens ist diese Prüfung in der Regel verpflichtend. Sie dient dazu, die fachsprachlichen Kenntnisse nachzuweisen, die für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit in der Medizin erforderlich sind. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Fachsprachenprüfung in der Medizin.

Fachsprachprüfung Medizin

Um die Approbation als Arzt oder eine vorübergehende Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten, ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 der Bundesärzteordnung ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Diese Sprachkenntnisse sind essenziell, um den ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben zu können. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Fachsprachenprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird ein Fachsprachenzertifikat ausgestellt.

Auf der 87. Gesundheitskonferenz am 26. und 27. Juni 2014 wurde beschlossen, dass die Erteilung der Approbation für ausländische Ärzte den Nachweis fachsprachlicher Kenntnisse im beruflichen Kontext voraussetzt. Diese Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 entsprechen und gewährleisten, dass der Arzt sicher und kompetent in der deutschen Sprache kommunizieren kann.

Wer muss eine Fachsprachenprüfung Medizin absolvieren?

Die Fachsprachenprüfung ist für jeden Arzt verpflichtend, der die Approbation oder eine Berufserlaubnis beantragt, aber nicht ausreichend deutsche Sprachkenntnisse für die ärztliche Tätigkeit nachweisen kann.

Eine Fachsprachenprüfung ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Arzt:

  • einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben hat,
  • einen Abschluss an einer deutschsprachigen Schule mit mindestens zehnjähriger allgemeinbildender Schulbildung vorweisen kann oder
  • eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen hat.

Voraussetzungen für die Fachsprachenprüfung Medizin

Um sich für die Fachsprachenprüfung anzumelden, müssen allgemeine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch anerkannte Prüfungszertifikate, die mindestens den Anforderungen der Stufe B2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder einem gleichwertigen Sprachniveau entsprechen.

Anmeldung zur Fachsprachenprüfung Medizin

Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgt im Rahmen des Antrags auf Approbation oder Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- oder Bezirksregierung. Zunächst prüft die Behörde, ob die Ablegung der Fachsprachenprüfung erforderlich ist. Ist dies der Fall, wird die zuständige Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes von der Behörde informiert und die erforderlichen Dokumente weitergeleitet.

Die Ärztekammer kontaktiert anschließend den Arzt, in der Regel per E-Mail. In dieser E-Mail wird der Arzt aufgefordert, die Verwaltungsgebühr für die Fachsprachenprüfung zu überweisen. Nach Zahlungseingang erhält der Arzt alle relevanten Informationen, darunter den Prüfungstermin, den Prüfungsort sowie die genaue Uhrzeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein verspätetes Erscheinen zur Prüfung als Nichtbestehen gewertet wird. Daher sollten alle Termine und Vorgaben unbedingt eingehalten werden.

Zusammenfassend muss der Arzt die Fachsprachenprüfung nicht separat beantragen. Die Anmeldung erfolgt automatisch durch den Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis.

Kosten der Fachsprachenprüfung

Die Kosten für die Fachsprachenprüfung variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 390 € und 600 €.
Ein Überblick über die Gebühren in den einzelnen Bundesländern kann Ihnen helfen, die Kosten besser einzuschätzen.

Ablauf der Fachsprachprüfung

Die Fachsprachprüfung ist eine Einzelprüfung, die etwa 60 Minuten dauert und von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt wird. Ziel der Prüfung ist es, die fachsprachlichen Fähigkeiten in einer realitätsnahen Situation zu testen. Dabei wird ein typisches Fallbeispiel aus dem Klinikalltag simuliert.

Im Rahmen der Prüfung werden verschiedene Fähigkeiten überprüft:

  • Hörverstehen: Verstehen und Interpretieren von medizinischen Anweisungen und Diagnosen.
  • Mündlicher Ausdruck: Fachgerechte Kommunikation mit Kollegen, Patienten und Angehörigen.
  • Schriftlicher Ausdruck: Dokumentation von Befunden und Therapievorschlägen.

Es ist wichtig zu beachten, dass medizinisches Fachwissen nicht direkt bewertet wird. Dennoch ist es unerlässlich, da es für das Hörverstehen, die Diagnosewiedergabe und die Formulierung von Therapieempfehlungen benötigt wird.

Die Fachsprachprüfung stellt sicher, dass Ärzte in der Lage sind, sicher und kompetent in einem deutschsprachigen medizinischen Umfeld zu arbeiten. Eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfung ist daher essenziell.

Der Aufbau der Fachsprachenprüfung

Die Fachsprachenprüfung gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte, die jeweils etwa 20 Minuten dauern. Jeder Abschnitt ist darauf ausgelegt, die sprachlichen Fähigkeiten des Arztes in einem berufsspezifischen Kontext zu testen.

1. Arzt-Patienten-Gespräch

Der erste Teil der Fachsprachenprüfung besteht aus einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch. Dabei führt der Prüfungskandidat ein Anamnesegespräch mit einem simulierten Patienten, der von einem Mitglied der Prüfungskommission dargestellt wird. Ziel dieses Gesprächs ist es, die sprachliche Kompetenz in der direkten Kommunikation mit einem Patienten zu überprüfen.

Zu den Aufgaben des Prüfungskandidaten gehören:

  • Erhebung der Anamnese und Erfassung der Beschwerden des Patienten,
  • Erklärung und Formulierung von Verdachtsdiagnosen,
  • Vorschläge für weitere Diagnostik und Therapien,
  • Erläuterung der geplanten Maßnahmen auf verständliche Weise,
  • Angemessene Reaktion auf Rückfragen des Patienten.

Ein zentraler Aspekt dieses Prüfungsteils ist das Hörverständnis. Der Kandidat muss die Aussagen des Patienten sicher verstehen und darauf angemessen reagieren. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass der Kandidat eine klare und verständliche Sprache verwendet, die möglichst frei von Fremdwörtern und komplexen medizinischen Fachbegriffen ist.

Zusätzlich wird bewertet, wie gut der Kandidat auf den Patienten eingehen und sinnvolle Rückfragen stellen kann. Während des Anamnesegesprächs ist es dem Prüfungskandidaten erlaubt, schriftliche Notizen anzufertigen, um wichtige Informationen festzuhalten.

2. Dokumentation

Im zweiten Teil der Fachsprachenprüfung wird die schriftliche Dokumentation geprüft. Dieser Abschnitt baut direkt auf dem zuvor geführten Arzt-Patienten-Gespräch auf. Der Prüfungskandidat erhält hierfür einen Anamnesebogen, auf dem die während des Gesprächs gewonnenen medizinisch relevanten Informationen in einem präzisen Arztbericht zusammengefasst werden sollen.

Für die Dokumentation stehen dem Kandidaten folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

  • Die während des Anamnesegesprächs angefertigten Notizen,
  • Ein bereitgestelltes medizinisches Fachwörterbuch.

Dieser Prüfungsteil findet in einem separaten Raum statt, in dem die Dokumentation unter Aufsicht der Mitarbeiter der Ärztekammer erfolgt. Die Aufsichtspersonen sorgen für die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf.

Ziel der Dokumentation ist es, die Fähigkeit des Prüfungskandidaten zu prüfen, relevante Informationen strukturiert und fachgerecht schriftlich darzustellen. Eine sorgfältige Vorbereitung und der sichere Umgang mit medizinischer Terminologie sind hierfür unerlässlich.

3. Arzt-Arzt-Gespräch

Der dritte und letzte Teil der Fachsprachenprüfung ist das Arzt-Arzt-Gespräch. In diesem Abschnitt stellt der Prüfungskandidat die Ergebnisse des Arzt-Patienten-Gesprächs im Rahmen eines Übergabegesprächs einem ärztlichen Kollegen aus dem Prüfungsausschuss vor.

Ziel dieses Gesprächs ist es, die medizinisch relevanten Informationen aus der Anamnese strukturiert und präzise wiederzugeben. Dabei wird besonderer Wert auf die Verwendung medizinischer Fachbegriffe gelegt. Der Prüfer stellt im Anschluss zusätzliche Fragen, die der Kandidat fachgerecht beantworten muss.

Zum Abschluss dieses Prüfungsteils wird die sprachliche Kompetenz des Kandidaten zusätzlich durch die Übersetzung ausgewählter medizinischer Fachbegriffe ins Deutsche geprüft. Dieser Abschnitt dient dazu, die sichere Anwendung von Fachsprache im ärztlichen Arbeitsalltag zu bewerten.

Das Arzt-Arzt-Gespräch simuliert eine typische berufliche Situation im Klinikalltag und prüft, ob der Kandidat in der Lage ist, fachlich korrekt und klar mit Kollegen zu kommunizieren.

Bewertung der Fachsprachprüfung

Die Bewertung der Fachsprachprüfung erfolgt durch die Mitglieder der Prüfungskommission anhand eines einheitlich strukturierten Bewertungsschemas. Dieses Schema gewährleistet eine objektive und nachvollziehbare Beurteilung der sprachlichen Kompetenzen des Prüfungsteilnehmers.

Direkt im Anschluss an die Prüfung erhält der Teilnehmer eine Rückmeldung zum Ergebnis. Dabei wird mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde oder ob eine erneute Teilnahme erforderlich ist.

Das transparente Bewertungsverfahren sorgt für Klarheit und ermöglicht es den Teilnehmern, ihre sprachlichen Fähigkeiten gezielt weiterzuentwickeln, falls die Prüfung nicht bestanden wurde.

Wie oft kann die Fachsprachprüfung wiederholt werden?

Die Fachsprachprüfung kann unbegrenzt oft wiederholt werden. Es gibt keine festgelegte Anzahl an Versuchen, sodass Kandidaten die Möglichkeit haben, die Prüfung beliebig oft abzulegen, bis sie bestanden wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei jeder Wiederholung die volle Prüfungsgebühr erneut entrichtet werden muss. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend, um zusätzliche Kosten zu vermeiden und die Prüfung erfolgreich zu bestehen.

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