Approbation für Ärzte aus dem Ausland – Ihr Weg zur beruflichen Anerkennung in Deutschland

Approbation für Ärzte aus Drittstaaten

Die Approbation für Ärzte aus Drittsaaten ist eine grundlegende Voraussetzung, um in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten zu dürfen. Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums in Deutschland erhalten ihre Approbation unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums.

Für Ärztinnen und Ärzte mit einem Studienabschluss aus dem Ausland gestaltet sich der Prozess in der Regel etwas aufwendiger. Der Weg zur Approbation dauert meist zwischen ein und zwei Jahren und erfordert die Erfüllung verschiedener bürokratischer Vorgaben.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Informationen zur Approbation für internationale Medizinerinnen und Mediziner. Erfahren Sie beispielsweise, wo Sie die Approbationsurkunde beantragen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Warum die Approbation für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland erforderlich ist

Die Approbation ist unerlässlich, damit Ärztinnen und Ärzte in Deutschland praktizieren dürfen. Sie berechtigt nicht nur zur Ausübung des ärztlichen Berufs, sondern ist auch die Voraussetzung, um den geschützten Berufstitel „Arzt“ offiziell führen zu können.

Laut der Statistik der Bundesärztekammer waren in Deutschland insgesamt rund 569.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet, darunter etwa 428.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte. Knapp 64.000 von ihnen waren internationale Medizinerinnen und Mediziner, die einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland leisten.

Approbation beantragen: Voraussetzungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Um in Deutschland als Ärztin oder Arzt praktizieren zu können, müssen internationale Medizinerinnen und Mediziner die Approbation bei der zuständigen Landes- oder Bezirksregierung beantragen. Allerdings wird die Approbation bei ausländischen Abschlüssen häufig nicht unmittelbar anerkannt. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Studieninhalten zwischen Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland.

Für die Anerkennung der Approbation ist es daher erforderlich, die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung (auch als Äquivalenztest oder Equivalency Review bekannt) erfolgreich abzulegen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens gibt es zwei unterschiedliche Verfahren, die von der Herkunft des Medizinstudiums abhängen:

  • Ärztinnen und Ärzte mit einem Medizinstudium in der EU, im EWR oder in der Schweiz
  • Ärztinnen und Ärzte mit einem Medizinstudium in einem Drittstaat

Approbation für Ärztinnen und Ärzte aus dem EU-Ausland

Ärztinnen und Ärzte aus EU-Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz profitieren von einer erleichterten Approbationsbeantragung in Deutschland. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger besteht automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, sodass die Beantragung der Approbation bei der zuständigen Landes- oder Bezirksregierung in der Regel unkompliziert erfolgen kann.

Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist, dass die Gleichwertigkeit der Ausbildungsinhalte mit den deutschen Standards im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung bestätigt wird. Darüber hinaus müssen alle erforderlichen Dokumente eingereicht werden, wie beispielsweise:

  • Ein Deutsch-Sprachzertifikat auf B2-Niveau für die allgemeine Sprache
  • Ein C1-Zertifikat für die Fachsprache Medizin

Im Vergleich zu Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten müssen Medizinerinnen und Mediziner aus der EU, dem EWR oder der Schweiz in der Regel nur eine Fachsprachprüfung ablegen. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Approbation erteilt, wodurch der Weg zur ärztlichen Tätigkeit in Deutschland frei ist.

Approbation für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten

Ärztinnen und Ärzte, die ihr Medizinstudium außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Approbation in Deutschland beantragen zu können. Neben einem abgeschlossenen Medizinstudium im Heimatland benötigen sie eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie den Nachweis über ihre Deutschkenntnisse.

Folgende Sprachzertifikate sind dabei erforderlich:

  • GER-B2 für allgemeine Sprachkenntnisse
  • C1 Fachsprachzertifikat (erlangt durch die Fachsprachprüfung)

Zusätzlich zu diesen Nachweisen werden weitere Dokumente benötigt, die je nach Landes- oder Bezirksregierung variieren. Die genauen Anforderungen und Details sind auf den Webseiten der zuständigen Behörden zu finden.

Im Unterschied zu Medizinerinnen und Medizinern aus der EU, dem EWR oder der Schweiz müssen Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten in der Regel eine Kenntnisprüfung ablegen. Diese Prüfung dient dazu, die Gleichwertigkeit ihrer medizinischen Ausbildung mit den deutschen Standards zu bestätigen. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht dem Erhalt der Approbation und einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland nichts mehr im Weg.

10 Schritte zur Approbation für internationale Ärztinnen und Ärzte

Der Weg zur deutschen Approbation für internationale Ärztinnen und Ärzte ist ein komplexer und mehrstufiger Prozess. Er umfasst sowohl sprachliche als auch formale Anforderungen. Zu den notwendigen Schritten gehören unter anderem das Bestehen von Sprachprüfungen und die Einreichung bestimmter Dokumente, die häufig notariell beglaubigt werden müssen.

Mit unserer Übersicht über die 10 Schritte zur Approbation möchten wir Ihnen einen klaren und strukturierten Einblick in den Prozess geben, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern und den Weg zur Approbation transparenter zu machen.

1. Erwerb des Deutsch B2-Zertifikats

Um als Ärztin oder Arzt in Deutschland tätig zu werden, ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse unverzichtbar. Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Deutsch-Zertifikat auf dem Niveau B2 erforderlich, das von einer anerkannten Sprachschule ausgestellt wurde und den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entspricht.

2. Auswahl des Bundeslandes

Bevor Sie als internationale Ärztin oder internationaler Arzt die Approbation beantragen, sollten Sie sorgfältig entscheiden, in welchem der 16 Bundesländer Sie den Antrag stellen möchten. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie die Geschwindigkeit des Anerkennungsverfahrens und Ihre bevorzugte Region zum Leben und Arbeiten.

Da die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland variieren können, ist ein Vergleich der jeweiligen Regelungen unerlässlich. Beispielsweise verlangen einige Bundesländer eine Einstellungszusage als Voraussetzung für die Approbation. Eine gründliche Recherche hilft Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen.

3. Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen

Für die Beantragung Ihrer Approbation als Arzt ist es notwendig, bestimmte Dokumente übersetzen und beglaubigen zu lassen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Unterlagen den festgelegten Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie eine Übersicht wichtiger Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite.

4. Deutschsprachiger Lebenslauf

Ein Lebenslauf in deutscher Sprache ist eine Voraussetzung für den Approbationsantrag. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Ihren Lebenslauf gegen eine geringe Gebühr professionell vom Englischen ins Deutsche übersetzen und sicherstellen, dass er den erforderlichen Standards entspricht. Auf Wunsch gestalten wir Ihren Lebenslauf zusätzlich in einem modernen Design.

5. Ärztliches Attest

Für die Beantragung der Approbation ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Aus diesem Attest muss eindeutig hervorgehen, dass der Antragsteller gesundheitlich in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Die Bescheinigung kann beispielsweise von einem Hausarzt ausgestellt werden.

6. Nachweis der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme

Für die Beantragung der Approbation verlangen die meisten Landesämter einen Nachweis darüber, dass Sie beabsichtigen, in dem jeweiligen Bundesland beruflich tätig zu werden. Die Anforderungen an diesen Nachweis variieren von Bundesland zu Bundesland:

  • In einigen Fällen reicht es aus, Ihre Absicht anzugeben, in dem Bundesland zu arbeiten, oder einen festen Wohnsitz dort nachzuweisen.
  • In anderen Bundesländern wird eine Einstellungszusage verlangt, die in der Regel spätestens kurz vor der Erteilung der Approbation vorgelegt werden muss.

Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

7. Antrag auf Erteilung der Approbation stellen

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, senden Sie diese per Post an das zuständige Landesamt. Vor dem Versand ist es wichtig, die Unterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben der zuständigen Landesbehörde korrekt beachtet wurden. Die entsprechenden Anweisungen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung.

8. Prüfung der Unterlagen durch das Landesamt

Nachdem Ihre Unterlagen beim zuständigen Landesamt eingegangen sind, werden sie von einem Sachbearbeiter geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird unter anderem festgestellt, ob alle erforderlichen Nachweise, wie beispielsweise das Sprachzertifikat C1 Medizin, vorliegen.

Zudem wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt, bei der die Ausbildungsinhalte mit den deutschen Qualifikationsstandards verglichen werden. Wenn Sie Ihr Medizinstudium in einem Drittstaat absolviert haben, werden dabei häufig wesentliche Unterschiede in der Ausbildung festgestellt. Diese Defizite können jedoch durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Sollte die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung nicht als ausreichend bewerten, werden Sie aufgefordert, eine Kenntnisprüfung abzulegen, um die erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen.

9. Fachsprachprüfung

Die Fachsprachprüfung dient dazu, Ihre Deutschkenntnisse im medizinischen Fachkontext zu bewerten. Sie stellt sicher, dass Sie in der Lage sind, fachliche Gespräche mit Patienten, Kollegen und anderen medizinischen Fachkräften sicher und präzise zu führen.

Weitere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf der Prüfung finden Sie hier: Fachsprachprüfung Medizin.

10. Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass der Antragsteller über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um als Arzt in Deutschland arbeiten zu können. Dabei umfasst die Prüfung das gesamte Wissen, das auch in der deutschen ärztlichen Abschlussprüfung gefordert wird.

Weitere Informationen zu den Anforderungen und dem Ablauf der Prüfung finden Sie hier: Kenntnisprüfung.

Erteilung der Approbation

Nach erfolgreichem Abschluss aller Schritte und der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Landesamt steht der Erteilung der Approbation nichts mehr im Wege. In der Regel erhalten Sie Ihre deutsche Approbationsurkunde per Post.

Mit dieser Urkunde dürfen Sie den Berufstitel „Arzt“ führen und sind berechtigt, in Deutschland als Arzt zu praktizieren.

Jobsuche für approbierte ausländische Ärzte

Mit unserer spezialisierten Ärztevermittlung helfen wir approbierten Ärzten dabei, kostenfrei einen passenden Arbeitgeber in Deutschland zu finden. Während Bewerbungen in Eigeninitiative oft Monate auf eine Rückmeldung warten lassen, erhalten Sie bei uns innerhalb von nur einer Woche ein Feedback zu Ihrem Bewerbungsstatus.

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Approbation für ausländische Ärzte – Ein Überblick über die erforderlichen Dokumente

Die Erteilung der deutschen Approbation für ausländische Ärzte unterliegt den Bestimmungen der ärztlichen Approbationsordnung. Für den Antrag müssen im Wesentlichen die folgenden Dokumente und Nachweise eingereicht werden:

Benötigte Unterlagen für die Approbation

Benötigte Unterlagen EU, EWR, Schweiz Drittstaat
Antrag auf Erteilung der Approbation
Deutschsprachiger Lebenslauf
Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung:
Approbation aus dem Heimatland
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis)
Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Nachweis über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
Ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
Amtliches Führungszeugnis – Belegart 0
Strafregisterauszüge aus dem Heimatland
Certificate of Good Standing
Sprachzertifikat (mind. B2)
Fachsprachzertifikat Medizin (C1)
Kenntnisprüfung
Einstellungszusage oder Absichtserklärung im Bundesland zu arbeiten

Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen

Ärzte aus dem Ausland, die eine Approbationsurkunde beantragen möchten, müssen sich an die zuständige Bezirksregierung oder Landesregierung wenden. Dabei steht es ihnen frei, in welchem Bundesland sie den Antrag stellen. Allerdings können die Bearbeitungszeiten von Bundesland zu Bundesland variieren.

Die Dauer der Bearbeitung hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Sind alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß eingereicht, wird der Prozess deutlich beschleunigt.
  • Anzahl der Anträge: In Bundesländern mit einer hohen Anzahl an Anträgen kann die Bearbeitungszeit länger ausfallen.

Um Ihnen den Start zu erleichtern, finden Sie nachfolgend eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die Beantragung der Approbation für ausländische Ärzte.

Baden Württemberg

Die Approbation in Baden-Württemberg beantragen


Für die Beantragung der Approbation in Baden-Württemberg wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie.



Bayern/ Oberbayern

Die Approbation in Bayern/Oberbayern beantragen


Für die Beantragung der Approbation in Bayern, speziell in Oberbayern, wenden Sie sich an die Regierung von Oberbayern.


Bayern/ Unterfranken

Die Approbation in Bayern/Unterfranken


Die Approbation in Bayern, speziell in Unterfranken, können Sie bei der Regierung von Unterfranken beantragen.





Berlin

Die Approbation in Berlin


Für die Beantragung der Approbation in Berlin wenden Sie sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.



Brandenburg

Die Approbation in Brandenburg


Die Approbation in Brandenburg können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit beantragen.




Bremen

Die Approbation in Bremen


Die Approbation in Bremen können Sie bei Der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragen.




Hamburg

Die Approbation in Hamburg


Die Approbation in Hamburg können Sie bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz beantragen.


Hessen

Die Approbation in Hessen


Die Approbation in Hessen können Sie beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen beantragen.


Mecklenburg Vorpommern

Die Approbation in Mecklenburg-Vorpommern


Die Approbation in Mecklenburg-Vorpommern können Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragen.


Niedersachsen

Die Approbation in Niedersachsen


Die Approbation in Niedersachsen können Sie beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza) beantragen.



Nordrhein-Westfalen

Die Approbation in Nordrhein-Westfalen


Die Approbation in Nordrhein-Westfalen (NRW) können Sie bei der Bezirksregierung Münster beantragen.



Rheinland-Pfalz

Die Approbation in Rheinland-Pfalz


Die Approbation in Rheinland-Pfalz können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.


Saarland

Die Approbation im Saarland


Die Approbation im Saarland können Sie beim Landesamt für Soziales – Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt beantragen.



Sachsen

Die Approbation in Sachsen


Die Approbation in Sachsen können Sie bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.



Sachsen-Anhalt

Die Approbation in Sachsen-Anhalt


Die Approbation in Sachsen-Anhalt können Sie bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt beantragen.



Schleswig-Holstein

Die Approbation in Schleswig-Holstein


Die Approbation in Schleswig-Holstein können Sie beim Landesamt für soziale Dienste beantragen.



Thüringen

Die Approbation in Thüringen


Die Approbation in Thüringen können Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen.


Berufserlaubnis für ausländische Ärzte

Neben der Approbation haben Ärzte aus Drittstaaten die Möglichkeit, eine Berufserlaubnis zu beantragen, um in Deutschland vorübergehend als Arzt tätig zu sein. Die Berufserlaubnis ist eine befristete Erlaubnis, die maximal für zwei Jahre gültig ist und es ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen den Arztberuf auszuüben.

Voraussetzungen für die Berufserlaubnis:

  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: Der erfolgreiche Abschluss der Fachsprachenprüfung (C1 Medizin) ist eine grundlegende Voraussetzung.
  • Vorlage aller erforderlichen Dokumente: Dazu zählen unter anderem Nachweise über die medizinische Ausbildung, ein ärztliches Attest und ein gültiger Identitätsnachweis.
  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot: Ein Nachweis über eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit, z. B. in einem Krankenhaus, ist erforderlich.
  • Einhaltung weiterer Auflagen: Je nach Bundesland können zusätzliche Anforderungen bestehen.

Die Berufserlaubnis dient oft als Übergangslösung, bis die Approbation erteilt wird. Während der Gültigkeitsdauer der Berufserlaubnis können Ärzte in einem fachlich beaufsichtigten Rahmen praktische Erfahrung sammeln und sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten, falls diese erforderlich ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berufserlaubnis in der Regel an eine bestimmte Arbeitsstelle oder ein bestimmtes Bundesland gebunden ist und keine bundesweite Gültigkeit hat. Ärzte sollten daher die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes prüfen, bevor sie einen Antrag stellen.

Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und Ansprechpartnern finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesbehörden.

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