Ärztemangel in Sachsen: Arzt mit Stethoskop, Symbol für Approbation

Ärztemangel in Sachsen: Schnellerer Zugang zur Approbation für ausländische Ärzte

In Sachsen wird der Ärztemangel immer deutlicher spürbar, vor allem in ländlichen Regionen. Während viele Praxen leer stehen, warten über 1.000 ausländische Ärztinnen und Ärzte auf ihre Approbation, um eigenständig tätig zu werden. Der Anerkennungsprozess zieht sich oft über Jahre, doch das soll sich ändern.

Syrischer Arzt meistert Herausforderungen in Sachsen

Ein Beispiel ist Tarek Owiss, ein Arzt aus Syrien, der seit rund neun Monaten im Chemnitzer Krankenhaus arbeitet. Mit seiner Berufserlaubnis unterstützt er das Team in der Thorax- und Gefäßchirurgie. „Am Anfang war es schwierig: eine neue Sprache, ein anderes Gesundheitssystem – ganz anders als in Syrien. Aber Gott sei Dank haben die Oberärzte viel Geduld“, berichtet Owiss.

Trotz seines Engagements und umfassender Tätigkeiten wie Operationen und Ambulanzdiensten hat Owiss bislang nur eine befristete Berufserlaubnis. Diese ermöglicht es ihm, unter Aufsicht zu arbeiten, während er auf seine endgültige Approbation wartet.

Warum der Anerkennungsprozess so lange dauert

Der Weg von der Berufserlaubnis zur Approbation ist in Deutschland lang und aufwendig. Ausländische Ärzte müssen zunächst ihre Fachsprachenprüfung bestehen, um eine befristete Berufserlaubnis zu erhalten. Parallel dazu prüft die Landesdirektion Sachsen die Echtheit der Dokumente und die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Dieser Prozess erfordert Gutachten von der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Bonn, die bundesweit zuständig ist und oft überlastet ist. Hinzu kommen Verzögerungen durch fehlende Unterlagen, nicht bestandene Prüfungen oder Klageverfahren.

Sachsen will Anerkennungsprozess beschleunigen

Um den Ärztemangel zu bekämpfen, plant die Landesdirektion Sachsen, den Flaschenhals bei den Gutachten zu lösen. Externe Gutachter sollen künftig vertraglich gebunden werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Ein weiterer Fortschritt ist die neue Assistentenrichtlinie, die es Ärztinnen und Ärzten mit Berufserlaubnis ermöglicht, vorübergehend in der ambulanten Versorgung tätig zu sein. Diese Regelung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und soll vor allem ländliche Regionen entlasten, in denen viele Praxen unbesetzt sind.

Zukunftsperspektiven für Ärzte aus dem Ausland

Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland sind für das sächsische Gesundheitssystem unverzichtbar. Die geplanten Reformen sollen nicht nur den Anerkennungsprozess beschleunigen, sondern auch eine nachhaltige Lösung für den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen bieten.

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